Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.10.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94   

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https://dejure.org/1994,933
BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: Keine Übertragung der Grundsätze des Normenkontrollverfahrens auf die Anfechtung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Benachteiligender Bebauungsplan - Abwägungsfehler - Anfechtungsklage - Baugenehmigung - Normenkontrollverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2242 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 598
  • DÖV 1995, 741
  • UPR 1995, 107
  • ZfBR 1995, 53
 
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Wird zitiert von ... (116)

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

    Auch wenn der Rechtsschutz durch ein Normenkontrollverfahren im Einzelfall möglicherweise weiter reichen kann als der Rechtsschutz durch eine Nachbarklage (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 - NVwZ 1995, 598 = ZfBR 1995, 53) und zudem einfacher zu praktizieren ist, weil der Nachbar nur ein einziges Verfahren anhängig zu machen braucht, so steht dem Nachbarn doch zumindest im Regelfall auch über das Institut der Nachbarklage effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) zur Verfügung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2013 - 2 B 1010/13

    Abwehranspruch des Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

    - IV C 29.73 -, BRS 28 Nr. 127 = juris Rn. 28, Beschlüsse vom 8. November 2010 - 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499 = juris Rn. 9, und vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 -, BRS 56 Nr. 163 = juris Rn. 4.

    - 4 B 94.94 -, BRS 56 Nr. 163 = juris Rn. 4.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Das Erfordernis der Geltendmachung einer Verletzung in eigenen Rechten dient der Verhinderung von Popularklagen, die in der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30.04.1980 - 7 C 91.79 - juris Rn. 8; Beschluss vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.1994 - 4 B 178.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1807
BVerwG, 06.10.1994 - 4 B 178.94 (https://dejure.org/1994,1807)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1994 - 4 B 178.94 (https://dejure.org/1994,1807)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - 4 B 178.94 (https://dejure.org/1994,1807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der öffentlichen Belange durch Entstehung einer Splittersiedlung im Außenbereich - Möglichkeit der Umwandlung eines Stallgebäudes in eine Ferienwohnung - Erweiterung des vorhandenen Wohngebäudes durch zusätzliche Wohnung in einem gesonderten, angebauten ...

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Ferienwohnung im Außenbereich durch Umwandlung eines Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dient ein Ferienhaus Wohnzwecken? (IBR 1995, 171)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 700
  • DÖV 1995, 199
  • BauR 1995, 218
  • UPR 1995, 107
  • ZfBR 1995, 54
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.09.1988 - 4 B 155.88

    Außenbereichsvorhaben; Erweiterung und Funktionsänderung eines Wochenendhauses;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1994 - 4 B 178.94
    Dies hat der Senat aus dem Sinn der Vorschrift geschlossen, nach dem mit ihr keine neuen Baurechte eröffnet werden, sondern nur Härten und Schwierigkeiten beseitigt werden sollten, um dem Eigentümer eine angemessene Wohnversorgung zu gewährleisten (BVerwG, Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 4 B 155.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 251 - BRS 48 Nr. 78).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Durch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB sollen keine neuen Baurechte geschaffen, sondern nur Härten und Schwierigkeiten beseitigt werden, um dem Eigentümer eine angemessene Wohnraumversorgung zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Oktober 1994 - BVerwG 4 B 178.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 304).
  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    (a) Mangels einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit stellt die Nutzung einer baulichen Anlage zur Vermietung als Ferienwohnung jedenfalls keine Wohnnutzung dar (vgl. BVerwGE 160, 104 ; BVerwG, Beschluss vom 7. September 1984 - 4 N 3.84 -, Rn. 21; Beschluss vom 27. November 1987 - 4 B 230-231.87 -, Rn. 3; Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 -, Rn. 3; Beschluss vom 6. Oktober 1994 - 4 B 178.94 -, Rn. 6; Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 -, Rn. 12).
  • VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden.

    Durch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB sollen keine neuen Baurechte geschaffen, sondern nur Härten und Schwierigkeiten beseitigt werden, um dem Eigentümer eine angemessene Wohnraumversorgung zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.10.1994, DÖV 1995, 199).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 1 LB 245/10

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines kleineren gewerblich betriebenen

    Sie sind es jedenfalls nicht als Wohnen (BVerwG, Beschl. v. 13.9.1988 - 4 B 155.88 -, juris-Rn. 2; Beschl. v. 6.10.1994 - 4 B 178.94 -, juris-Rn. 6; Senat, Beschl. v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 -, juris-Rn. 11 ff. m.w.N.; Urt. v. 17.1.2013 - 1 KN 264/09 -, n.v.).
  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 1 ZB 23.1548

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Aufstockung eines im Außenbereich

    Durch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB sollen Härten und Schwierigkeiten beseitigt werden, um dem Eigentümer und seiner Familie eine angemessene Wohnraumversorgung zu erleichtern (vgl. BVerwG, B.v. 31.1.2019 - 4 B 26.18 - ZfBR 2019, 385; B.v. 6.10.1994 - 4 B 178.94 - NVwZ 1995, 700).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17

    Bauvorbescheid; angemessene Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich;

    Mit Blick auf den Zusammenhang der Bestimmung mit den übrigen Regelungen des § 35 BauGB muss weiter festgestellt werden, dass der Grundgedanke des § 35 BauGB, der Schutz des Außenbereichs vor einer Zersiedlung, nicht aufgegeben wird, sondern dass das Gesetz nur aus Gründen des Außenbereichsschutzes nicht notwendige Beschränkungen zu Lasten von bereits im Außenbereich Ansässigen vermeiden will (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1994 - 4 B 178/94 -, BRS 56 Nr. 86, juris).
  • VG Münster, 05.04.2017 - 2 K 893/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1994 - 4 B 178/94 -, BRS 56 Nr. 86 = juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.1995 - 1 L 116/94

    Angemessenheit; Wohngebäude; Außengebiet

    So hat das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich (Beschl. v. 06.10.1994 - 4 B 178.94 -, BauR 95 S. 218) zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB festgestellt, daß die Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der Erweiterung vorliegt, auch beim Anbau einer selbständigen zweiten Wohnung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1997 - 10 A 6105/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Oktober 1994 - 4 B 178.94 -, BRS 56 Nr. 86.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1995 - 3 S 863/95

    Privilegierung von Außenbereichsvorhaben - Überschreitung der "Überlegungsfrist"

    Da die vom Kläger 1985 und 1988 beantragte Nutzungsänderung des mittleren Ökonomieteils des K.hofs zu Ferienwohnungen als wesentliche Änderung im Sinne von § 35 Abs. 4 BBauG bzw. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB weder nach der damaligen Rechtslage privilegiert war (die hierauf gestützte Ablehnung im Bescheid des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 4.4.1986 erfolgte deshalb zu Recht) noch als bloße Feriennutzung gem. der § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB in der durch § 4 Abs. 3 BauGB-MaßnahmenG in Kraft getretenen Fassung zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.10.1994 - 4 B 178.94 -, NVwZ 1995, 700 = DÖV 1995, 199 = BauR 1995, 218 = ZfBR 1995, 54), sind die Anträge aus dem Jahre 1985 und 1988 zur Einhaltung der Überlegungsfrist nicht geeignet gewesen.
  • VG Köln, 25.10.2011 - 2 K 1771/11

    Zulässigkeit der Änderungen sowie die Erweiterung eines Behelfsbaus und der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658.17

    Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung eines

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